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   LSG Bayern, 03.11.1999 - L 2 U 100/97   

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https://dejure.org/1999,18087
LSG Bayern, 03.11.1999 - L 2 U 100/97 (https://dejure.org/1999,18087)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03.11.1999 - L 2 U 100/97 (https://dejure.org/1999,18087)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03. November 1999 - L 2 U 100/97 (https://dejure.org/1999,18087)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 24/95

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang;

    Auszug aus LSG Bayern, 03.11.1999 - L 2 U 100/97
    Bleibt jedoch die Möglichkeit offen, dass eine nicht zur versicherten Tätigkeit zu rechnende Tatsache den Unfallhergang wesentlich mitbestimmt hat, bedarf die Ermittlung des Unfallhergangs und des Ursachenzusammenhanges besonderer Anstrengungen (BSG vom 31.05.1996, 2 RU 24/95).

    Die Folgen der objektiven Beweislosigkeit treffen denjenigen, der aus dieser Tatsache ein Recht herleiten will (vgl. BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 11; BSG vom 13.06.1995, 2 RU 24/95).

  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 45/89

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang;

    Auszug aus LSG Bayern, 03.11.1999 - L 2 U 100/97
    Jedenfalls bleibt eine tatsächliche Ungewissheit, die den Nachweis eines inneren Zusammenhanges mit der versicherten Tätigkeit ausschließt (BSG vom 27.03.1990, 2 RU 45/89).

    Denn die tatsächliche Ungewissheit über die zum Unfall führende Tätigkeit schließt zugleich jeden Nachweis des für den Versicherungsschutz maßgebenden inneren Zusammenhanges mit der Betriebstätigkeit aus (vgl. BSG vom 27.03.1990, 2 RU 45/89).

  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93

    Versicherungsschutz - Sportlicher Wettkampf - Motivationsreise

    Auszug aus LSG Bayern, 03.11.1999 - L 2 U 100/97
    Zunächst muss also eine sachliche Verbindung mit der Berufstätigkeit bestehen, die es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (vgl. BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21).
  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90

    Ursächliche Bedeutung der versicherten Tätigkeit im Rahmen der

    Auszug aus LSG Bayern, 03.11.1999 - L 2 U 100/97
    Die Folgen der objektiven Beweislosigkeit treffen denjenigen, der aus dieser Tatsache ein Recht herleiten will (vgl. BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 11; BSG vom 13.06.1995, 2 RU 24/95).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 03.11.1999 - L 2 U 100/97
    Dabei bedürfen alle rechtserheblichen Tatsachen des vollen Beweises dergestalt, dass sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorgelegen haben (vgl. BSGE 45, 285).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 03.11.1999 - L 2 U 100/97
    Das BSG hat bereits in der Entscheidung vom 29.03.1963 (BSGE 19, 52) ausgeführt, dass keine Rechtsvermutung für das Vorliegen eines Arbeitsunfalles besteht, wenn ein Versicherter auf der Betriebsstelle aufgefunden wird, sondern dass darüber in freier Beweiswürdigung zu entscheiden ist.
  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 68/83
    Auszug aus LSG Bayern, 03.11.1999 - L 2 U 100/97
    Dies gilt jedenfalls, soweit keine Umstände vorliegen, die eine Unterbrechung des betrieblichen Zusammenhangs darlegen (vgl. BSG vom 14.11.1984, 9 b RU 68/83).
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